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Kapitel 1
Europa für die sprachen
7
genden Titel:
„Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas aber auch gemeinsame Ver-
pflichtung“
6
.
Die Verbreitung der Sprachen wurde somit eine gemeinsame und unum-
gängliche Aufgabe der europäischen Staaten zur Verbesserung der Lebens-
chancen der Bürger indem der Zugang zu den Dienstleistungen erleich-
tert wird und Rechte garantiert werden, zudem dank eines verbesserten
interkulturellen Dialogs auch die Mobilität erhöht wird. Insbesondere wird
im Text der Mitteilung bekräftigt wie, unter anderem, „
die Sprachenvielfalt
Europas daher ein wesentliches Kulturgut darstelle und es falsch wäre, sich in der
Europäischen Union auf eine einzige Hauptsprache festzulegen“
und es wird be-
kräftigt,
„dass es wichtig ist, die Entwicklung
innovativer pädagogischer Modelle
und Konzepte für den Sprachunterricht zu fördern und zu unterstützen, um den
Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen sowie die Sensibilisierung und Motivierung
der Bürger zu fördern“.
Die EU-Staaten müssen ihre Bürger über den Wert und der Möglichkei-
ten der sprachlichen Vielfalt in Europa aufklären und die Beseitigung von
Hindernissen, die den interkulturellen Dialog verhindern, begünstigen.
In Bezug auf das lebenslange Lernen betont die Mitteilung dass den Schü-
ler im Bildungssystems und in der beruflichen Bildung sollten „
Möglich-
keiten für
praxisorientierten
, auf den jeweiligen Beruf zugeschnitten und für die
künftige Tätigkeit relevanten Spracherwerb eröffnet werden
“.
Mit der „
Europa-2020-Strategie“
, die die Europäische Union auf der Tagung
des Rats der Staats- und Regierungschefs am 17. Juni 2010 verabschiedet
hat, verlagerte sich die Aufmerksamkeit auf das informelle Lernen, auf
integrative Arbeitsmärkte, auf die flächendeckende Verbreitung der euro-
päischen Mobilitätsstipendien und schlie
β
lich auf die unternehmerischen
Fähigkeiten der Jugendlichen, mit dem Endziel im kommenden Jahrzehnt
die Europäische Union in eine „
intelligente, nachhaltigen und integrative“
Wirtschaft zu verwandeln. Besonders in den
„Schlussfolgerungen des Rates
zur Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Umsetzung der Euro-
pa-2020-Strategie“
7
forderte man für die Jugendlichen
„die Möglichkeit freiwil-
lige Tätigkeiten und eine Selbstständigkeit auszuführen und im Ausland zu arbeiten
und zu studieren“.
1.2
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für
Sprachen
Wie bereits öfters erwähnt ist der GER ist ein unerlässliches Dokument
für den Fremdsprachenlehrer. Er ist ein Ausgangspunkt für den Lehrer
der eine Planung erstellen will, die Grundlage für die Bewertung und die
Selbstbewertung des Lernprozesses. Er ist eine gemeinsame Grundlage in
6
COM (2008) 566 vom 18. September 2008.
7
(2011/C 70/01) vom 4. März 2011.