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Kapitel 1

Europa für die sprachen

5

innerhalb 2010 erreichen zu können. Die eben erwähnten Ziele beinhal-

teten die Entwicklung von Fähigkeiten für die Gesellschaft der Kennt-

nis und auch spezifische Ziele um

das Erlernen der Sprache zu fördern,

Unternehmertum zu entwickeln und der allgemeinen Notwendigkeit, die

europäische Dimension in der Bildung nachzukommen. Und genau im

Anschluss dieser Ratschläge wünschten sich die Staats- und Regierungs-

chefs der Europäischen Union eine Verbesserung der grundlegenden

Kompetenzen, insbesondere „

durch das Lehren von mindestens zwei Fremd-

sprachen von Kindheit an“

.

Offensichtlich ist die Absichtserklärung die sich in der nachfolgen Mittei-

lung entfaltete „

Das Lernen der Sprachen und die Sprachvielfalt fördern: Aktions-

plan 2004-2006“

2

: nach Prognosen dieses letzteren Dokuments sollten die

europäischen Schüler eine „

effiziente Kommunikationsfähigkeit erlangen, d.h.

aktive Kompetenzen anstatt einer passiven Kenntnis“

die sich gleichzeitig mit

interkulturellen Fähigkeiten und der „

Fähigkeit Sprachen selbstständig oder

mit Hilfe eines Lehrers zu lernen

“,

kombinieren. Au

β

erdem wurden die zu er-

reichenden Hauptzielsetzungen entkernt, durch 47 konkrete Aktionsvor-

schläge

3

, in drei strategischen Bereichen: 1. die Sprache lebenslang ler-

nen; 2. das Lehren der Sprachen verbessern; 3. ein günstiges Umfeld für

die Sprachen schaffen. Später, im Jahr 2005, beim Versuch die in Lissabon

genannten Ziele wieder aufzunehmen, präsentierte die Europäische Kom-

mission eine neue Strategie für das Sprachenlernen mittels der Kommuni-

kation „

Ein neuer strategischer Rahmen für die Mehrsprachigkeit“

4

und im Jahr

2006 anhand der „

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates“

vom

18. Dezember, wurden die acht

Schlüsselkompetenzen

5

festgelegt, dass

ein qualitativ hochwertiges Bildungssystem den EU-Bürgern garantieren

sollte, die globalisierte und multikulturelle Gesellschaft aktiv und verant-

wortlich zu leben. Von den Mitgliedstaaten wurde verlangt, das Angebot

an Schlüsselkompetenzen für alle im Rahmen spezifischer Strategien für

das lebenslange Lernen zu entwickeln, und u.a. sicherzustellen, dass die

2

COM (2003) 449 vom 24.Juli 2003.

3

Von den 47 Anfangsma

β

nahmen wurden 41 im Jahr 2007 vervollständigt, 5 davon ha-

ben sich innerhalb 2013 abgeschlossen, während eine gestrichen wurde aber teilweise

in einer anderen Ma

β

nahme übernommen wurde.

4

COM (2005) 596 vom 22. November 2005.

5

Aufzählung der acht Schlüsselkompetenzen, wie sie in

der Empfehlung über Schlüssel-

kompetenzen für lebenslanges Lernen

(2006/962/CE) präsentiert wurden:

1) Lese- und Schreibkompetenz;

2) Fremdsprachliche Kompetenz;

3) Mathematische Kompetenz in Naturwissenschaften, Informatik und Technik;

4) Digitale Kompetenz;

5) Persönliche, soziale und Lernkompetenz;

6) Bürgerkompetenz;

7) Unternehmerische Kompetenz;

8) Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit.